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Muss bei Sanierungsarbeiten in Gebuden mit Asbestzementprodukten gearbeitet werden, fordert die TRGS 519 als Aufsicht eine „sachkundige“ Person. Die Sachkunde umfasst eine fachliche Ausbildung, Erfahrung und besondere Kenntnisse im Umgang mit Asbest sowie detailliertes Wissen bezüglich Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Die Sachkunde gemäß Anlage 3 beinhaltet die Sachkunde für ASI-Arbeiten mit allen asbethaltigen Materialien einschlielich Asbestzementprodukten. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen – wie dem hier angebotenen – erbracht.
Der Erwerb der Sachkunde gemäß Anlage 3 beinhaltet die Sachkunde gemäß den Anlagen 4A, 4B, 4C.
Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 (Anlage 3) Für ASI-Arbeiten
Ingenieure, Techniker, Meister sowie Aufsichtspersonen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen Asbest freigesetzt werden kann.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat
4 Tage
1250 €
Dieses Seminar ist von der Mehrwertsteuer befreit.
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