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Muss bei Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Asbestzementprodukten gearbeitet werden, fordert die TRGS 519 als Aufsicht eine „sachkundige“ Person. Die Sachkunde umfasst eine fachliche Ausbildung, Erfahrung und besondere Kenntnisse im Umgang mit Asbest sowie detailliertes Wissen bezüglich Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Der Nachweis dieser Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnehme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen – wie dem hier angebotenen – erbracht.
Lernziele
Erwerb der geforderten Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs (TRGS 519, Anlage 4C).
Angewandte Methoden
Vortrag, Lehrgespräch, Diskussion, Fall- und Praxisbeispielen, Gruppenarbeit.
Zielgruppe
Aufsichtspersonen sowie Mitarbeiter, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen, bei denen Asbest freigesetzt werden kann.
Zulassungsvoraussetzungen
Deutsche Sprach- und Schriftkenntnisse sind notwendig.
Themenschwerpunkte
Aufsichtspersonen sowie Mitarbeiter, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen, bei denen Asbest freigesetzt werden kann.
Teilnahmezertifikat
2 Tage
695 €
Dieses Seminar ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Durch Änderungen im Gefahrstoffrecht gelten Sachkundenachweise für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird vor Ablauf der 6-Jahresfrist ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß Anlage 5 besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs. Wird die 6-Jahresfrist ohne den o. g. Fortbildungslehrgang verstreichen gelassen, verfällt die Sachkunde.
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