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Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nachhaltig zu verbessern und langfristig zu sichern. Dem Arbeitgeber steht dazu neben dem Betriebsarzt die speziell ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) beratend zur Seite. Die Aufgaben der SiFa sind im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften inhaltlich und Anlass bezogen konkretisiert. Zu den Kernaufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört es, Ziele zu definieren, Maßnahmen zu erarbeiten und zu empfehlen, sowie bei deren Durchsetzung, Kontrolle und Dokumentation zu helfen.
ACHTUNG – Bei einer Anmeldung zu diesem Seminar haben Sie die Ausbildungsstufen I – III gebucht, Sie brauchen sich nicht separat zur Stufe III anzumelden!
Dipl.-Ingenieure, grad. Ingenieure oder Ingenieure mit gleichwertigem naturwissenschaftlichem Abschluss; staatl. anerkannte Techniker und Personen mit gleichwertigem Fachschulabschluss; Abschluss Meister oder eine 4-jährige meisterähnliche Tätigkeit
Urkunde und Bescheinigung
Kompaktlehrgang mit 5 Präsenzphasen. Sehr kompakt organisiert können Sie bei uns in 2-4 Monaten Ihren Abschluss machen.
Seminarkosten auf Anfrage.
Teilnahme an einzelnen Ausbildungsstufen möglich.
Dieses Seminar ist von der Mehrwertsteuer befreit.
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