Hier ist ein weiteres Seminar mit ganz langer Überschrift

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ausbildungsstufen I, II und III (Präsenzphasen I-V)

Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nachhaltig zu verbessern und langfristig zu sichern. Dem Arbeitgeber steht dazu neben dem Betriebsarzt die speziell ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) beratend zur Seite. Die Aufgaben der SiFa sind im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften inhaltlich und Anlass bezogen konkretisiert. Zu den Kernaufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört es, Ziele zu definieren, Maßnahmen zu erarbeiten und zu empfehlen, sowie bei deren Durchsetzung, Kontrolle und Dokumentation zu helfen.

Besonderheiten
Alle Teilnehmer werden während der gesamten Ausbildung sowie im Folgejahr durch unsere ausgebildeten Fachkräfte fachlich und motivierend unterstützt – kostenfrei
Die Ausbildung dauert bei uns nur 2-4 Monate
Qualifizierte Dozenten aus der Praxis
Auf Wunsch als Komplettpaket inkl. Übernachtungen
Kleine Gruppengrößen
Mehrwertsteuerfrei
Ratenzahlung möglich – ohne Zuschlag
Geringe Ausfallzeiten durch Einbezug der Samstage – das freut den Vorgesetzten
Alle drei Stufen an einem Ort
Exkursion (optional)

Schwerpunkte
ACHTUNG – Bei einer Anmeldung zu diesem Seminar haben Sie die Ausbildungsstufen I – III gebucht, Sie brauchen sich nicht separat zur Stufe III anzumelden!

ZielgruppenDipl.-Ingenieure, grad. Ingenieure oder Ingenieure mit gleichwertigem naturwissenschaftlichem Abschluss; staatl. anerkannte Techniker und Personen mit gleichwertigem Fachschulabschluss; Abschluss Meister oder eine 4-jährige meisterähnliche Tätigkeit

AbschlussUrkunde und Bescheinigung

DauerKompaktlehrgang mit 5 Präsenzphasen. Sehr kompakt organisiert können Sie bei uns in 2-4 Monaten Ihren Abschluss machen.

KostenSeminarkosten auf Anfrage. Teilnahme an einzelnen Ausbildungsstufen möglich. Die Teilnahmegebühren für diesen Lehrgang sind laut Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln gem. UStG. § 4 Nr. 1a, bb von der Umsatzsteuer befreit.